Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden von den Krankenkassen keinerlei Kosten für eine Kontaktlinsenversorgung mehr übernommen.
Trifft bei unter 18-jährigen eine der folgenden Indikationen zu, so werden die Kontaktlinsen nach Kostenvoranschlag ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen:
Trifft bei unter 18-jährigen eine der folgenden Indikationen zu, so werden die Kontaktlinsen nach Kostenvoranschlag ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen:
- Kurzsichtigkeit ab -8,0 dpt
- Weitsichtigkeit ab +8,0 dpt
- Irreguläre Hornhautverkrümmung
- Hornhautverkrümmung in geraden Achsen ab 3 dpt
- Hornhautverkrümmung in schrägen Achsen ab 2 dpt
- Keratokonus
- Aphakie ( Linsenlosigkeit )
- Aniseikonie ( unterschiedliche Bildgröße auf der Netzhaut )
- Anisometropie ( Brechkraftunterschied zwischen rechtem und linkem Auge )
- ab 2 dpt
- Verbandslinse bei schwerer Erkrankung der Hornhaut
- Irislinse bei Substanzverlust der Regenbogenhaut
- Bei durchbohrender Hornhautverletzung
- Als Medikamententräger
- Okklusionslinse in der Schielbehandlung
- Kosten: Bitte informieren Sie sich direkt bei uns über die Kosten der einzelnen Linsentypen.